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   OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 S 283/06   

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OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 S 283/06 (https://dejure.org/2006,27984)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09.10.2006 - 1 S 283/06 (https://dejure.org/2006,27984)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09. Oktober 2006 - 1 S 283/06 (https://dejure.org/2006,27984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Anspruch auf Duldung des Aufenthalts eines Ausländers; Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter; Ermittlung des Umfangs der politischen Verfolgung im Heimatland; Anforderungen an den Asylantrag; Voraussetzungen für die Bewilligung von ...

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; EMRK Art. 8; ; AufenthG § 60a; ; AufenthG § 61 Abs. 1; ; AsylVfG § 45; ; AsylVfG § 51; ; AsylVfG § 52; ; BremVwVfG § 3 Abs. 1; ; VwGO § 123

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2007, 63
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - 19 B 2364/03

    D (A), abgelehnte Asylbewerber, Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung,

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 S 283/06
    Ob von diesem Grundsatz entsprechend der Rechtsprechung einiger anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. HessVGH, InfAuslR 1996, 360; NdsOVG, NVwZ-Beilage I 2003, 22; SächsOVG, InfAuslR 2004, 341; OVG Hamburg, NordÖR 2004, 344 und 2006, 315; BayVGH, Beschl. v. 13.10.2005 - 24 ZB 05.1954 ; mit abweichender Begründung im Ergebnis ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, InfAuslR 2006, 64) ausnahmsweise dann abzuweichen ist, wenn "zwingende Gründe", etwa der Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, für einen Ortswechsel des Ausländers sprechen, hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung offen lassen können.

    Zu weit geht es nach Auffassung des Senats allerdings, wenn ein solcher Verweis nur dann für statthaft gehalten wird, wenn entweder die andere Ausländerbehörde verbindlich ihre Bereitschaft zur Aufnahme der gesamten Familie erklärt hat oder eine dahin gehende Verpflichtung verbindlich, etwa durch ein Verwaltungsgericht, festgestellt worden ist (so OVG Nordrhein-Westfalen, InfAuslR 2006, 64 ).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 S 283/06
    Das Oberverwaltungsgericht erlässt die einstweilige Anordnung daher aufgrund einer reinen Interessen- und Folgenabwägung (vgl. BVerfG , NVwZ 2005, 927 ): Die Nachteile, die den Antragstellerinnen entstünden, wenn sie die gegenwärtige kritische Phase der Geburt des zweiten Kindes allein in P. verbringen müssten, wiegen schwerer als die Nachteile, die der Antragsgegnerin daraus entstehen, dass sie den Aufenthalt der Antragstellerinnen bei Herrn K. in Bremen für eine Übergangszeit hinnehmen muss.
  • EGMR, 26.05.1994 - 16969/90

    KEEGAN v. IRELAND

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 S 283/06
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die in einer Lebensgemeinschaft verbundenen Eltern des Kindes verheiratet sind oder nicht, denn die Beziehung der nicht verheirateten Eltern untereinander fällt, auch wenn Art. 6 Abs. 1 GG für sie nicht gilt, jedenfalls in den Schutzbereich des Art. 8 EMRK (stRspr des EGMR, vgl. z.B. NJW 1995, 2153 (Keegan/Irland); weitere Nachweise bei Marauhn, in: Heselhaus/Nowak , Handbuch der Europäischen Grundrechte, 2006, § 19 Rn 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 18 E 1534/05

    Aufenthaltserlaubnis Abschiebung humanitäre Gründe freiwillige Ausreise

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 S 283/06
    Zugunsten der Antragsgegnerin mag auch unterstellt werden, dass die freiwillige Ausreise von Roma in den Kosovo trotz des bestehenden Abschiebestops grundsätzlich zumutbar ist (vgl. in diesem Sinne NdsOVG, ZAR 2006, 31; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2006, 576).
  • BVerwG, 08.02.1999 - 1 B 2.99
    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 S 283/06
    Wie das Bundesverwaltungsgericht (InfAuslR 1999, 330 ) zutreffend ausgeführt hat, ist die Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Art. 8 EMRK nicht ohne weiteres verpflichtet, ausländischen Ehegatten (oder anderen Familienangehörigen) verschiedener Staatsangehörigkeit, von denen - wie hier - keiner ein Bleiberecht in Deutschland hat oder jemals hatte und die beide ausreisepflichtig sind, die Führung der ehelichen (oder familiären) Lebensgemeinschaft in Deutschland zu ermöglichen, indem zumindest von einer Abschiebung abgesehen wird, solange die Heimatstaaten nicht dem jeweils anderen Ehegatten (oder Familienangehörigen) den Aufenthalt gestatten.
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2005 - 8 LA 123/05

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Asylbewerber; Aufenthalt;

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 S 283/06
    Zugunsten der Antragsgegnerin mag auch unterstellt werden, dass die freiwillige Ausreise von Roma in den Kosovo trotz des bestehenden Abschiebestops grundsätzlich zumutbar ist (vgl. in diesem Sinne NdsOVG, ZAR 2006, 31; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2006, 576).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88

    Verfahren und Rechtsschutz bei Asylfolgeantrag

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 S 283/06
    Durch die räumliche Beschränkung wird der Ausländer nämlich gehindert, in einem anderen Bezirk seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen, der Voraussetzung für die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a BremVwVfG, § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I; vgl. dazu auch die stRspr des BVerwG seit BVerwGE 80, 313).
  • OVG Hamburg, 26.04.2006 - 4 Bs 66/06

    (Zuständigkeit der Behörde des gewöhnlichen Aufenthalts bei Anspruch auf Duldung;

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 S 283/06
    Die Frage, ob ein materieller Rechtsanspruch in diesen Fällen die örtliche Zuständigkeit begründet (vgl. OVG Hamburg, NordÖR 2006, 315 ), bedarf auch in diesem Verfahren keiner Entscheidung, denn solche zwingenden Gründe liegen hier nicht vor.
  • OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 S 283/06
    Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats und einiger anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG MecklenburgVorpommern, NordÖR 1999, 74 und 2001, 73; OVG Berlin, NVwZ-Beilage I 2001, 20; ThürOVG, InfAuslR 2004, 336) - jedenfalls im Grundsatz - auch dann, wenn der Ausländer eine Änderung dieser räumlichen Beschränkung und die Zuweisung in den Bezirk einer anderen Ausländerbehörde begehrt.
  • OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 B 282/06

    Duldung; Räumliche Beschränkung; Ortswechsel; Länderverteilung; Familie; Örtliche

    Auszug aus OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 S 283/06
    OVG: 1 B 282/06 OVG: 1 S 283/06.
  • OVG Bremen, 19.01.2006 - 1 A 290/05

    Duldung; Familienzusammenführung; Gewöhnlicher Aufenthalt; Örtliche

  • BVerwG, 13.12.2002 - 1 B 96.02

    Aufbau einer Beschwerdebegründung - Voraussetzung für eine Grundsatzrüge -

  • VGH Hessen, 24.06.1996 - 10 TG 2557/95

    Zum Anspruch auf Familienzusammenführung - hier: geduldete

  • OVG Sachsen, 19.05.2004 - 3 BS 380/03

    D (A), Duldung, Räumliche Beschränkung, Familieneinheit, Zuständigkeit, Örtliche

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.1998 - 2 M 80/98

    Örtliche Zuständigkeit; Gewöhnlicher Aufenthalt; Tatsächlicher Aufenthalt;

  • VG Lüneburg, 12.01.2006 - 5 A 408/05

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutzberechtigte; Bleiberecht; Einjahresfrist;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2004 - 3 L 179/00

    Zulässigkeit eines Wintergartens auf einem Flachdachgebäude ; Möglichkeit der

  • VGH Bayern, 13.10.2005 - 24 ZB 05.1954
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - 18 E 285/19

    Gewöhnlicher Aufenthalt Verbandskompetenz örtliche Zuständigkeit Wohnsitzauflage

    vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 7. August 2020 - 4 MB 24/20, 4 O 19/20 -, juris, Rn. 3 (für den Fall einer räumlichen Beschränkung nach § 61 Abs. 1c AufenthG); aufenthalts- oder asylrechtliche räumliche Beschränkungen lediglich berücksichtigend: OVG Hamburg, Beschlüsse vom 27. August 2012 - 5 Bs 178/12 -, juris, Rn. 13 ff., und vom 26. April 2006 - 4 Bs 66/06 -, juris, Rn. 12 ff.; materiell-rechtlich begründete Ausnahmen von der obigen Regel für möglich erachtend: OVG Bremen, Beschluss vom 9. Oktober 2006- 1 B 282/06, 1 S 283/06 -, juris, Rn 21 ff.
  • VGH Bayern, 29.02.2008 - 19 ZB 07.3184

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde für Erteilung einer Duldung bei

    Der gewöhnliche Aufenthalt eines Ausländers bestimmt sich unter (einschränkender) Heranziehung der Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I auf den Ort, an dem sich der Ausländer mit behördlicher Billigung ausländerrechtlich aufhalten darf (vgl. OVG Bremen, B.v. 9.10.2006 - 1 B 282/06 -, InfAuslR 2007, 63; OVG Weimar, B.v. 22.1.2004 - 3 EO 1060/03 -, InfAuslR 2004, 366 ).

    e) Ebenso wenig sind zwingende Gründe ersichtlich, die ausnahmsweise eine Anwesenheit des Klägers am Ort des gewünschten Zuzugs in Nürnberg erfordern oder im Einvernehmen der beteiligen Länder gemäß § 72 Abs. 3 AufenthG eine "Umverteilung" rechtfertigen würden (vgl. OVG Bremen, B.v. 9.10.2006 - 1 B 282/06 -, InfAuslR 2007, 63; OVG Münster, U.v. 29.11.2005 - 19 B 2364/03 - InfAuslR 2006, 64 [66 f.]).

  • VG Düsseldorf, 07.01.2022 - 22 L 2222/21

    Gewöhnlicher Aufenthalt, Verteilungsverfahren

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. September 2020 - 18 E 285/19 -, juris Rn. 13; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 7. August 2020 - 4 MB 24/20, 4 O 19/20 -, juris Rn. 3 (für den Fall einer räumlichen Beschränkung nach § 61 Abs. 1c AufenthG); aufenthalts- oder asylrechtliche räumliche Beschränkungen lediglich berücksichtigend: OVG Hamburg, Beschlüsse vom 27. August 2012 - 5 Bs 178/12 -, juris Rn. 13 ff., und vom 26. April 2006 - 4 Bs 66/06 -, juris Rn. 12 ff.; materiell-rechtlich begründete Ausnahmen von der obigen Regel für möglich erachtend: OVG Bremen, Beschluss vom 9. Oktober 2006- 1 B 282/06, 1 S 283/06 -, juris Rn 21 ff.
  • OVG Bremen, 04.06.2008 - 1 B 163/08

    D (A), Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Der Senat hat zugleich wiederholt in Betracht gezogen, dass eine andere Beurteilung dann gerechtfertigt sein könne, wenn aus zwingenden Gründen, etwa zum Schutz von Ehe und Familie, ein Wechsel des Aufenthaltsortes geboten sei (vgl. OVG Bremen, B. v. 19.01.2006 - 1 A 290/05, InfAuslR 2007, 71; B. v. 09.10.2006 - 1 B 282/06, InfAuslR 2007, 63).
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